Man kennt ja das Procedere vor dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung (PKV): Der Antragsteller ist verpflichtet, Erkrankungen auf zu listen, die er aktuell hat oder die in der Vergangenheit vorgefallen sind. Dabei kann es schnell dazu kommen, dass man versehentlich eine Krankheit vergessen kann – Irren ist schließlich menschlich. In dem Fall aber hat die [...]
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